Sorge, Unterstützung und Schutz.

Sowohl Kinder als auch Jugendliche haben Anspruch auf Sorge, Unterstützung und Schutz. 
Dies sicherzustellen ist gemeinsame Aufgabe von Erziehenden und beauftragten Fachpersonen.

Orientierung am Kindswohl

„BesuchsTreff.ch“ bietet seit 2010 Einzelbegleitungen im Auftrag Sozialer Dienste an.  Einzelbegleitungen richten sich an Eltern, bei denen das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Begleitung des Besuchsrechts verlangt.

Es sind zumeist Eltern, welche mit besonderen Trennungs- und Scheidungssituationen konfrontiert sind, sowie Eltern, die das Besuchsrecht nicht selbstständig zum Wohl  des Kindes wahrnehmen können.

Die begleiteten Besuche sind eine zeitlich begrenzte Massnahme. Letztlich geht es um die selbständige Gestaltung der Besuchsvereinbarung zum Wohle des Kindes.

Fachliche Kompetenz

Im Kontext dieser Aufgabe orientiere ich mich am Kindswohl und bin den Grundsätzen des Kindesschutz verpflichtet.

Die Arbeitsmethoden basieren auf fachlichen Grundlagen der Sozialpädagogik / Sozialarbeit, sowie auf Erkenntnissen aus systemisch-, lösungs- und lebensweltorientierten  Ansätzen.

Nachgewiesene Fachkompetenz, sowie die transparente Zusammenarbeit sind wesentliche Grundlagen meiner Arbeit.

Die fachlich begleiteten Besuche ermöglichen dem Kind mit beiden Elternteilen in Kontakt zu sein – und Vertrauen in der Beziehung aufzubauen.

 

Konzept – BesuchsTreff-Einzelbegleitungen

Eine detaillierte Übersicht zu den fachlichen Aspekten von Einzelbegleitungen finden Sie hier →

Kurzbeschreibung – Einzelbegleitungen

Die verschiedenen Aspekte der
Besuchstreff-Einzelbegleitungen
als Flyer zum Download. →

Supervision & Qualitätssicherung 
„BesuchsTreff.ch“ entwickelt und sichert die Qualität der Einzelbegleitungen durch Supervision & Intervision.  →