Stationäre BesuchsTreff-Angebote richten sich an Eltern, bei denen das Gericht oder die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Begleitung des Besuchsrecht verlangt.
Es sind dies Eltern, welche mit besonderen Trennungs- und Scheidungssituationen
konfrontiertsind, sowie Eltern, die das Besuchsrecht nicht selbständig zum Wohle des
Kindeswahrnehmen können. Hier bieten BesuchsTreff-Angebote einen geschützten
Rahmen fürdie Ausübung des Besuchsrechts – oder die Übergabe der Kinder unter
fachlicher Begleitung.